
Die Hinzuverdienstgrenzen sind für jeden Teilrentenbezieher individuell. Sie richten sich nach den Bruttoarbeitsverdiensten während der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Teilrente und nach deren Höhe. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind um so größer, je niedriger der Anteil de...
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